Steigende Stromnetzentgelte: Bund übernimmt Teil der Kosten - news

18 Jan 2023

Steigende Stromnetzentgelte

Die Regierung ergreift eine neue Maßnahme gegen die Teuerung. Abgefedert werden sollen die steigenden Stromnetzentgelte, von denen der Bund 80 Prozent übernehmen will. Ein durchschnittlicher Haushalt erspare sich damit 80 Euro im Jahr, hieß es am Mittwoch. Gesamt wird die Maßnahmen bis zu 675 Millionen kosten. Zudem kündigten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control wegen zunehmender Beschwerden wegen Preissteigerungen die Errichtung einer Taskforce an.

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Wie Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch vor dem Ministerrat sagte, handle es sich bei der geplanten Maßnahme gerade in dieser Zeit um eine wichtige Unterstützung und einen notwendigen Schritt. Profitieren würden auch Betriebe. Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) sagte, dass sowohl Unternehmen als auch Haushalte durch die enormen Preissteigerungen stark getroffen seien.

Ein Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 500.000 Kilowattstunden sei mit Mehrkosten von fast 4.700 Euro konfrontiert. Der Bund federe jedoch davon 3.150 Euro ab. Das Unterstützungsinstrument an sich wurde bereits im Dezember vom Nationalrat geschaffen. Die vom Ministerrat beschlossene Ausweitung soll im Jänner vom Nationalrat angenommen werden.

Statement von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne)

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat die neue Maßnahme zur Abfederung der steigenden Stromnetzentgelte als „wichtige Unterstützung“ für Haushalte bezeichnet. Gerade im Bereich der Energie wolle man auch im Jahr 2023 darauf achten, dass Menschen in Österreich mit ihrem Geld auskommen.

Gewessler nahm indes auch die Versorger in die Pflicht. Was sich nicht ausgehe, sei, bei der Preiserhöhung sehr schnell zu sein, wenn aber die Tarife zurückgingen, das dann sehr langsam weiterzugeben: „Wir dulden keine Preistreiberei am Rücken der Konsumenten.“ Daher begrüße sie es sehr, dass E-Control und BWB nun entsprechende Prüfungen eingeleitet haben.

E-Control und BWB planen Taskforce

Denn seit Ende 2021 sind die Preise drastisch gestiegen – und diese Preissteigerungen sind mittlerweile bei den Konsumentinnen und Konsumenten angekommen. Seit einigen Wochen sinken die Strom- und Gaspreise auf den Großhandelsmärkten aber wieder deutlich. Die Anzahl der Beschwerden und Anfragen sowohl bei der E-Control als auch bei der BWB nimmt zu, weshalb die beiden Behörden mit der Errichtung einer Taskforce reagieren.

Vor allem die großen Preisunterschiede zwischen Alt- und Neukundenverträgen sowie das unterschiedliche Angebotsverhalten vieler Lieferanten würden für Unzufriedenheit bei den Kunden sorgen, hieß es in einer Aussendung.

Logo der E-Control vor dem Firmensitz Immer mehr Kundinnen und Kunden beschweren sich bei der E-Control

Die Taskforce werde sich zudem mit den Angebotsstrategien sowie mit den Auswirkungen der Strompreisbremse beschäftigen. Auch die Beleuchtung der Marktstrukturen und -positionen sowie die Untersuchung von Hinweisen auf Kartellierung oder Machtmissbrauch sollen zu ihren Aufgaben gehören. Aber auch die vertraglichen Unterschiede für verschiedene Kundengruppen wie Alt- und Neuverträge sollen beleuchtet werden.

Erste Ergebnisse noch 2023

Bereits im zweiten Quartal 2023 sollen erste Erkenntnisse präsentiert werden, wobei die Taskforce bis zum Ende der Strompreisbremse Mitte 2024 bestehen soll. „Die Bundeswettbewerbsbehörde priorisiert derzeit die Märkte, die für Konsumenten und Volkswirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören auch die Energiemärkte“, so BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch über die Gründung der Taskforce. „Die aktuellen Herausforderungen in diesem Sektor können nur durch enge Kooperation zwischen BWB und E-Control bewältigt werden.“

Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten auf dem Strom- und Gasmarkt „völlig den Überblick verloren“. Die Preise auf dem Großhandelsmarkt würden derzeit zwar wieder sinken, naturgemäß kämen diese Preisrückgänge aber erst mit Verzögerung bei den Endkundinnen und Endkunden an. Es stelle sich die Frage, mit wie viel Verzögerung diese Preisrückgänge im Vergleich zu den vorhergehenden Steigerungen weitergegeben werden.

Gastherme Seit einigen Wochen sinken die Strom- und Gaspreise auf den Großhandelsmärkten wieder „Transparenz, um Vertrauen wiederherzustellen“

„Gleichzeitig werden aber Teilbetragsvorschreibungen zum Teil massiv erhöht, obwohl die Stromkostenbremse hier unbedingt mit einbezogen werden sollte“, so Harsdorf-Borsch. „Nötig ist Transparenz, welche Preise wann weitergegeben werden, um das Vertrauen in den Markt wiederherzustellen.“

Man habe sich deshalb gemeinsam mit der BWB entschlossen, eine Taskforce ins Leben zu rufen, die die augenblickliche Situation auf den Energiemärkten untersucht und sich die Verhaltensweisen der Energieunternehmen genau anschaut. „Ein engmaschiges Monitoring soll zu mehr Transparenz führen“, sagte auch der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.

Europäischer Gaspreis setzt Sinkflug fort

An den Großhandelsplätzen setzte der europäische Gaspreis seinen Sinkflug zuletzt fort. Der für den Gashandel richtungsweisende Terminkontrakt TTF für niederländisches Erdgas bewegt sich aktuell um die 70 Euro pro Megawattstunde. So günstig war europäisches Erdgas zuletzt vergangenen Februar vor der russischen Invasion in der Ukraine.

Der Gaspreis hatte sich bereits seit Herbst 2021 auf erhöhtem Niveau bewegt. Nach einem vorübergehenden Lieferstopp Russlands stieg er im vergangenen Sommer zeitweise auf 345 Euro pro Megawattstunde. Im langjährigen Durchschnitt waren es in dieser Jahreszeit 20 Euro.

Um rapide Preisanstiege heuer zu verhindern, haben sich die EU-Staaten auf einen Gaspreisdeckel geeinigt, der am 15. Februar aktiviert werden soll. Ausgelöst wird er, wenn der Preis auf dem Großhandelsplatz TTF drei Tage in Folge 180 Euro pro Megawattstunde überschreitet und gleichzeitig 35 Euro höher ist als der internationale Preis für Flüssiggas (LNG). Somit kann der Preis, wenn der Mechanismus ausgelöst wurde, auch über 180 Euro pro Megawattstunde liegen. Einmal ausgelöst, gilt der Mechanismus für 20 Tage.

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