Der Wikileaks-Gründer darf gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Das entschied der Londoner High Court.
London. Montagmittag ging ein Jubel durch die Menge vor den Royal Courts of Justice: Mehrere Hundert Demonstranten hatten sich vor dem Gerichtsgebäude im Zentrum von London versammelt, um Julian Assange (52) während seines jüngsten Auftritts vor der britischen Justiz beizustehen. Es war – wieder einmal – ein entscheidender Tag. Der Whistleblower und Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks kämpft seit Jahren gegen seine Auslieferung an die USA; am Montag sollte er erfahren, ob er gegen seine Auslieferung Berufung einlegen darf. Nach zweistündiger Beratung entscheiden die Richter: Ja, Assange darf.