Oktoberfest-Besuch: Jens Lehmann muss Führerschein abgeben

Jens Lehmann

Jens Lehmann, ehemaliger Nationaltorwart, hat am Sonntag auf dem Oktoberfest gefeiert. Ein Foto in der „Bild“-Zeitung zeigt ihn mit sich und der Welt zufrieden lächelnd in Tracht, den Bierkrug in der Hand. Offenbar meinte der „arbeitslose Fußballtrainer“ – so hatte er sich im Dezember in dem Gerichtsverfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung bezeichnet –, danach noch mit dem Auto nach Hause oder sonst wohin fahren zu müssen. Denn die Polizei stoppte ihn am Montag gegen 1.30 Uhr im Innenstadtbereich in München – wegen „auffälligen Fahrverhaltens“, wie die Staatsanwaltschaft München I auf Anfrage mitteilt.

Die Polizei habe bei Lehmann dann einen deutlichen „Alkoholgeruch“ und einen unsicheren „Gang“ wahrgenommen. Da der Atemalkoholtest kein „verwertbares Ergebnis“ erbrachte, wurde die „Durchführung einer Blutentnahme angeordnet“. Laut „Bild“ musste der Test mehrfach abgebrochen werden, weil Lehmann nicht mehr in der Lage gewesen sei zu pusten. Das Ergebnis des Bluttests steht noch aus, die Ermittlungen wegen „des Tatverdachts der Trunkenheit am Steuer“ dauern an. Der Führerschein wurde erst mal sichergestellt.

Lehmann musste den Führerschein schon vorher abgeben

Es ist nicht das erste Mal, dass Jens Lehmann seinen Führerschein abgeben musste. Einer der Anklagepunkte in dem Verfahren gegen ihn vor dem Amtsgericht Starnberg im Dezember bezog sich auf einen Vorfall im Jahr 2021. Polizisten hatten Lehmann demnach dabei beobachtet, wie er im Auto sein Handy benutzt habe. Da er auf einen Strafbefehl nicht reagierte, wurde die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.

Als zwei Polizisten im März 2022 den Führerschein bei ihm zu Hause abholen wollten, verweigerte Lehmann die Herausgabe und beleidigte die Polizisten als „Lügner“ – so lautete die Anklage. Vor Gericht widersprach Lehmann, er habe nur von „lügen“ gesprochen. Vorgeworfen wurde ihm in dem Verfahren zudem, mit einer Kettensäge einen Stützbalken im Neubau einer Garage auf dem Nachbargrundstück zersägt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft, weil die Garage den „Seeblick“ von Lehmanns Grundstück einschränke.

Ende Dezember hat ihn das Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Verhängt wurden 210 Tagessätze zu je 2000 Euro, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Beleidigung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann haben Berufung eingelegt. Am kommenden Freitag wird er sich daher abermals vor Gericht verantworten müssen.

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