Hans-Jörg Jenewein wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

17 Stunden vor

Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist von der Staatsanwaltschaft Wien wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt worden. Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, einer früheren Beamtin des Innenministeriums aufgetragen zu haben, ihm Berichte zu Teilnehmern eines Geheimdienst-Treffens zu übermitteln.

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Foto DiePresse.com

Hans-Jörg Jenewein (Bild) ist derzeit im Geheimnisverrats-Prozess gegen den vormaligen BVT-Mann Egisto Ott mitangeklagt. Nun kommt eine neue Anklage hinzu. APA/AFP/Joe Klamar

„Hans-Jörg Jenewein wird zur Last gelegt, im Zeitraum 30. Oktober 2018 bis zum 9. Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die Angeklagte (eine frühere Innenressort-Beamtin, Anm.) beauftragt zu haben, ihm Berichte mit Informationen zu den Teilnehmern zweier Treffen europäischer Nachrichten- und Geheimdienste sowie ein für den Untersuchungsausschuss relevantes Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage des Politikers Franz Schnabl ohne Parteienkennung zum Zwecke der Weitergabe an Journalisten zu übermitteln.“

So heißt es in einer am Dienstagvormittag herausgegebenen Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien. Auch die genannte Beamtin ist angeklagt. Und zwar als unmittelbare Täterin. Sie soll zudem einen vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium an Jenewein übermittelt haben. Der Auftrag dazu sei laut Anklage von Jenewein gekommen. Auch die Mails sollen zur Weitergabe an Medien bestimmt gewesen sein.

Jenewein wird zudem Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht gemäß Datenschutzgesetz zur Last gelegt.

Rechtskräftig ist diese Anklage noch nicht. Die beiden Beschuldigten haben nun 14 Tage Zeit bei Gericht Einspruch zu erheben.

Prozess gegen Jenewein und Ott läuft bereits

Der frühere FPÖ-Politiker steht dieser Tage auch gemeinsam mit dem suspendierten Staatsschutzbediensteten Egisto Ott vor Gericht. Ott arbeitete vormals für das mittlerweile umstrukturierte Staatsschutzamt BVT. In diesem - bereits laufenden - Prozess geht es um den Vorwurf des Geheimnisverrats. Kurios: Das in der neuen Anklage vorkommende Geheimdienst-Treffen ist bereits Thema: Laut Anklage soll Ott im Auftrag Jeneweins einen BVT-Mann dazu angehalten haben, Informationen über die Teilnehmer dieses Treffens zu liefern. Beide Männer bekennen sich nicht schuldig.

Der Geheimnisverrats-Prozess wird am 18. Dezember fortgesetzt. Zuletzt hatte man diskutiert, ob Jeneweins frühere Immunität ein Hindernis für die Verfolgung sei. Verteidiger Christoph Rother hatte auf ein solches Hindernis hingewiesen. Sein Klient sei eben früher für die FPÖ im Nationalrat gesessen – von Juli bis Oktober 2013 und von November 2017 bis Oktober 2019; einige der Jenewein vorgeworfenen Delikte soll dieser in seiner Zeit als Abgeordneter begangen haben. Und als solcher sei er laut Verteidigung durch die Immunität vor Verfolgung geschützt gewesen. Wie später allerdings von mehreren Seiten erklärt wurde, war die Staatsanwaltschaft sehr wohl befugt gewesen, gegen Jenewein zu ermitteln. Denn die Ermittlungen fanden erst statt, als Jenewein bereits aus dem Parlament ausgeschieden war. Genau dieses Thema soll am 18. Dezember im Rahmen der Verhandlung erneut erörtert werden.

Indessen hatte sich Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp zuletzt verwundert darüber gezeigt, dass Jenewein  künftig wieder als parlamentarischer Mitarbeiter des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hermann Brückl (FPÖ) arbeitet. Jenewein war 2022 nach parteiinternen Turbulenzen aus der FPÖ ausgetreten und soll Wiener Funktionäre auch angezeigt haben.

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