19 Seiten umfasst die Sachverhaltsdarstellung der ÖVP, die im Juli bereits im Namen des Abgeordneten Andreas Hanger an die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erging. Sie liegt der „Presse“ vor und wirft dem FPÖ-Parteichef mehrfache Falschaussage im U-Ausschuss vor. Die Vorwürfe der ÖVP bzw. die Anzeige haben nun, wie das am Donnerstag „Profil“ berichtete, zu einem Auslieferungsantrag im Büro von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) geführt.
Im betreffenden U-Ausschuss, der im Frühjahr den „rot-blauen Machtmissbrauch“ behandelte, wurde Kickl im April unter anderem zur ehemaligen Werbeagentur „Ideenschmiede“ befragt, die inzwischen Signs GmbH heißt. Zu dieser habe er „keinerlei Bezug“ und „keinerlei Beteiligung“, sagte Kickl damals. Das ist aus Sicht der ÖVP eine Falschaussage.
Ideenschmiede und Jenewein lassen Kickl nicht losDie Causa reicht ins Jahr 2013 zurück. Es geht um den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit der damaligen Werbeagentur Ideenschmiede in Klagenfurt. Der Vorwurf: Über Jahre hinweg soll es im Gegenzug für Aufträge der öffentlichen Hand, allen voran des damals blau regierten Landes Kärnten, unzulässige Kick-Back-Zahlungen in der Höhe von 20 Prozent an die FPÖ gegeben haben. Kickl, damals noch als Redenschreiber Jörg Haiders beschäftigt, war ab 2005 über einen Treuhänder zur Hälfte Eigentümer dieser Agentur. Sie hat neben Haider auch später Heinz-Christian Strache betreut.
Kickl sagte im U-Ausschuss, dass er „keinerlei Beziehung“ zu der Agentur gehabt habe. Das ist aus Sicht der ÖVP und der eingebrachten Anzeige die Unwahrheit.
Zum inzwischen wieder in den Parlamentsklub als Mitarbeiter zurückgekehrten Hans-Jörg Jenewein, der aktuell neben Egisto Ott auf der Anklagebank sitzt, wurde Kickl ebenfalls im U-Ausschuss befragt. Kickl sagte, dass Jenewein „in keinerlei Beziehung“ zum Innenressort oder ihm als oberstes Organ gestanden sei. Auch das ist in den Augen der ÖVP falsch. Der Hintergrund sind die Ermittlungen zu Jenewein und der nunmehrigen Anklage, die ihm vorwirft, in der Zeit unter Kickl im Innenressort geheime Informationen weitergegeben zu haben.
Damit die WKStA gegen einen Parlamentarier ermitteln darf, muss zunächst dessen Immunität aufgehoben werden. Die Sachverhaltsdarstellung Hangers begründe „den Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung“. Die WKStA will gegen den FPÖ-Obmann wegen Verdachts auf falsche Beweisaussage ermitteln. Der entsprechende Antrag soll bereits am 6. November eingelangt sein. Ein Sprecher von Rosenkranz bestätigte das Einlagen dieses Ansuchens auf Nachfrage der „Presse“.
Auschuss könnte schon kommende Woche beratenNationalratspräsident Rosenkranz muss den Fall nun dem Immunitätsausschuss des Nationalrats zuweisen, der dann einen Bericht an den Nationalrat erstellt. Dieser muss dann über die Auslieferung entscheiden. In der erst begonnenen Legislaturperiode hat sich der neue Ausschuss bereits am 24. Oktober, nach der ersten Plenarsitzung, konstituiert. Den Vorsitz hat, wie bisher, SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Sie sei schon mit den anderen Fraktionen im Austausch, um einen Termin zu finden, den Antrag zu behandeln, sagt sie am Donnerstagabend zur „Presse“.
Üblicherweise tage der Immunitätsausschuss an den Plenartagen. Der nächste findet kommenden Mittwoch statt. Wahrscheinlicher ist aufgrund der zeitlichen Nähe aber ein Termin bei der Dezember-Plenarsitzung.