Heizkostenzuschuss: Online-Antrag auch für Grazer gefordert
Veröffentlicht am 7. Oktober 2024, 16:36 / ©Fotomontage 5min.at & xbrchx-Adobe Stock
Symbolfoto
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Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab heute erstmals überall online beantragt werden – mit Ausnahme von Graz.
Graz
340 Euro
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab heute erstmals überall online beantragt werden – mit Ausnahme von Graz.
von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(284 Wörter)
Auch heuer fällt der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark wieder in der Höhe von 340 Euro aus. Ab heute, 7. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Mit Ausnahme von Graz ist erstmals auch ein Online-Antrag möglich. Alle Informationen dazu bekommst du hier: 340 Euro: Steirer können diesen Bonus jetzt online beantragen.
Heizkostenzuschuss: Online-Antrag-Möglichkeit auch für Graz gefordertDer Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab heute also erstmals auch online beantragt werden – jedoch nicht in Graz. Diese Tatsache sorgt für scharfe Kritik. „Es ist ein Armutszeugnis, das unsere Stadt hier hinterherhinkt. Graz muss schaffen, was Hohentauern schafft: einen Online-Antrag für den Heizkostenzuschuss des Landes“, spricht NEOS-Gemeinderat Philipp Pointner Klartext und erklärt: „Während das Land den Zugang zur Unterstützung vereinfacht, bleibt Graz in alten Bürokratie-Strukturen stecken.“ Wie sich heute zudem herausstellt, könne das Büro von der zuständigen Bürgermeisterin Elke Kahr keine Detail-Auskunft geben, warum das EDV-System der Stadt nicht mit dem EDV-System des Landes kompatible ist, weil der zuständige Mitarbeiter auf Urlaub sei, heißt es in der Neos-Aussendung weiter. „In puncto Digitalisierung hat die Stadt enormen Aufholbedarf“, so Pointner.
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark: Erstmals auch Online-Antrag möglichDer Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von BewohnerInnen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss online beantragt werden. Ab heute, 7. Oktober 2024 kann der Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark gestellt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro, sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von BewohnerInnen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss online beantragt werden. Ab 7. Oktober 2024 kann der Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Heuer ist auch erstmals ein Online-Antrag möglich – dies gilt nicht für Bewohner und Bewohnerinnen von Graz.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro, sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.