Hochwasser: Handwerkerbonus nun auch für Entsorgungsleistungen

20 Stunden vor

Österreich

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27. September 2024, 13:21 Uhr

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Im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Österreich wird der Handwerkerbonus auf Dienstleistungen von Abfallsammlern, Abfallbehandlern, Abwasserbehandlern, Entrümplern sowie Kanalräumern und Unternehmen zur Wartung von Abscheide- und Kläranlagen ausgeweitet.

ÖSTERREICH. "Diese Erweiterung des Handwerkerbonus entlastet private Haushalte, die von den Überschwemmungen schwer getroffen wurden. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft dafür ein, die Aufräumarbeiten zu unterstützen", betonte Harald Höpperger, Obmann des Fachverbands Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung. Der Bonus kann ab sofort beantragt werden. "Wichtig ist hierbei, dass nur Arbeitskosten förderfähig sind, der Rechnungssteller und der Antragsteller übereinstimmen und das Unternehmen korrekt auf dem Handwerkerbonus-Portal hinterlegt ist. Außerdem müssen das Leistungsdatum und der -ort angegeben werden", so der Verband.

Über 100.000 Tonnen zusätzlichen Sperrmüll

Da die Abfallbehandlung in den Krisengebieten eine zentrale Herausforderung bleibe, fordert der Fachverband von den zuständigen Behörden eine temporäre Ausweitung der Genehmigungen für die Zwischenlagerung. "Laut aktuellen Schätzungen gehen die Verantwortlichen von mehr als 100.000 Tonnen zusätzlichem Sperrmüll allein in Niederösterreich aus. Die durch das Hochwasser entstandenen Abfallmengen übersteigen unsere derzeitigen Lager- und Behandlungskapazitäten, die durch das Unwetter ebenfalls beeinträchtigt wurden. Aufgrund der enormen Lagermengen stoßen unsere Betriebe an ihre Grenzen", so Höpperger.

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Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten

Neben der Ausweitung des Handwerkerbonus konnte der Fachverband auch eine weitere Erleichterung durch die Ausnahmeregelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten erzielen. "Diese gelten für Fahrzeuge, die zur Bewältigung der Aufräumarbeiten nach den Unwettern in Niederösterreich und der Steiermark eingesetzt werden", heißt es dazu. In Niederösterreich umfasst die Regelung das gesamte Landesgebiet, während sie in der Steiermark auf die Bezirke Hartberg, Fürstenfeld, Weiz, Graz-Umgebung und Bruck-Mürzzuschlag beschränkt ist. Die Ausnahmen gelten bis zum 12. Oktober 2024.

Zudem hat der Fachverband einen Aufruf an seine Mitgliedsbetriebe gestartet, sich mit freien Kapazitäten wie Containern, Saug- oder Kehrwägen zu melden, um in den betroffenen Bundesländern Unterstützung zu leisten. "Wir arbeiten intensiv an Lösungen, um unsere Mitgliedsunternehmen und betroffene Haushalte zu entlasten", betonte Höpperger. Das könnte dich auch interessieren:

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