Strafbare Streiche: Polizei bereitet sich auf Halloween-Nacht vor

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Österreich

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MeinBezirk nationale Redaktion

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30. Oktober 2024, 10:44 Uhr

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Halloween wird in Österreich immer beliebter und vor allem unter Jugendlichen ausgiebig gefeiert. Das Gruselfest bringt jedoch nicht nur Feierstimmung mit sich: Jährlich kommt es in der Nacht auf den ersten November zu Vorfällen, bei denen unbedachte Handlungen teilweise erheblichen Schaden anrichten. Auch in der kommenden Halloween-Nacht wird die Polizei daher in ganz Österreich verstärkt im Einsatz sein.

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ÖSTERREICH. Am Tag vor Halloween hat das Bundeskriminalamt (BK) daran erinnert, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen ausarten, keine Kavaliersdelikte sind. Das BK appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen solcher Handlungen aufzuklären. "Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen stellen ernsthafte Straftaten dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht", hieß es dazu am Mittwoch in einer Aussendung.

Polizei zu Halloween verstärkt im Einsatz

Damit auch die kommende Halloween-Nacht ruhig endet, werde die Polizei verstärkt präsent sein und bei Verstößen entschlossen einschreiten. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) warnte: "Neben verschiedenen Sondereinsatzkräften wie Diensthundeeinheiten, Bereitschaftseinheiten in den Bundesländern oder der WEGA in Wien wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen. Straftaten werden auch in dieser Nacht nicht als Bagatelldelikte behandelt, sondern mit Nachdruck und Konsequenz verfolgt."

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Die Strafen für Sachbeschädigung reichen – abhängig von der Schwere des verursachten Schadens – von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen. "Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie etwa die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur zerstörter Gegenstände", wird gewarnt. Zudem werde in bestimmten Fällen die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die bei Bedarf Maßnahmen setzt.

Geltende Ausgehzeiten für Jugendliche

Das BK erinnerte zudem an die Jugendschutzgesetze in Österreich, die die Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren regeln: Kinder unter 14 Jahren dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten von fünf Uhr früh bis 23 Uhr außer Haus sein, ab 14 bis 16 Jahren ist das Ausgehen bis ein Uhr nachts erlaubt. In Oberösterreich endet die erlaubte Zeit für unter 14-Jährige um 22 Uhr und für Jugendliche bis 16 Jahre um Mitternacht. In Salzburg dürfen Kinder unter 12 Jahren von fünf bis 21 Uhr unterwegs sein.

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Tipps für ein ruhiges Halloween

Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes feiern zu können, hat das Bundeskriminalamt auch eine Reihe von Präventionstipps parat. So sollen Eltern mit ihren Kindern im Vorfeld Gespräche über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus sprechen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Kinder keine Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.

Hauseigentümern rät das BK vor der Halloween-Nacht, wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien zu sichern oder wegzuräumen. Falls tatsächlich eine Straftat erfolgen sollte, gilt es, ruhig zu bleiben und die Polizei zu verständigen.

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