Buwog-Urteil: Generalprokuratur empfiehlt Bestätigung des Grasser ...

27 Mai 2024
Buwog-Prozess

Die Beraterin des Obersten Gerichtshofs hat ihre Stellungnahme erstellt und empfiehlt, die Untreue-Schuldsprüche zu bestätigen. Grassers Urteil wäre nur im Punkt Beweismittelfälschung aufzuheben

Grasser - Figure 1
Foto derStandard.at

Im Dezember 2020 wurden die Urteile im Buwog-Prozess rund um Karl-Heinz Grasser (rechts) und Walter Meischberger gefällt. 

Am 4. Dezember war der Urteilstag in der Causa Buwog und Terminal-Tower Linz gekommen. Drei Jahre lang war verhandelt worden, gegen Angeklagte wie Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, seinen Trauzeugen und Lobbyisten Walter Meischberger oder Peter Hochegger, den Berater. Die Urteile, die Marion Hohenecker verkündete und mehr als ein Jahr später in ihrer 1000-seitigen Urteilsschrift ausführte und begründete: Grasser bekam acht Jahre, Meischberger sieben und Hochegger sechs Jahre, die Urteile wurden nicht rechtskräftig.

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