Der türkische Rekordmeister, Galatasaray, hat über die eigenen Kanäle öffentlich bekanntgegeben, dass der Vertrag mit Rechtsverteidiger Léo Dubois aufgelöst wurde. 

Galatasaray - Figure 1
Foto LIGABlatt

Ein weiteres Fragezeichen im Galatasaray-Kader wurde ausgeräumt: Außenverteidiger Léo Dubois, der sich bei den "Löwen" nie nachhaltig hatte durchsetzen können und zuletzt sogar an Stadtrivalen Başakşehir ausgeliehen war, hat den Klub offiziell verlassen. Wie die Gelb-Roten mitteilten, hätten sich beide Seiten, Verein und Spieler, über eine vorzeitige Auflösung des eigentlich noch bis zum Sommer 2025 laufenden Vertrags entschieden.

Léo Dubois nun freier Spieler 

Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern, in denen das Transferfenster Ende August geschlossen wird, ist dieses in der Türkei noch bis zum 13. September geöffnet. Dennoch werden auch dort nicht alle Personalfragen durch klassische Transfers gelöst. So hat man sich beispielsweise bei Galatasaray dazu entschieden, Rechtsverteidiger Léo Dubois, der im Klub keine Perspektiven mehr hatte, nicht zu verkaufen, sondern im gegenseitigen Einvernehmen dessen Vertrag aufzulösen, damit der Spieler zu eigenen Konditionen mit anderen Vereinen über ein etwaiges Engagement verhandeln kann. Ähnliches war zuletzt auch bei Beşiktaş und Innendverteidiger Omar Colley der Fall. 

Vertragsauflösung wegen Transferschluss in Frankreich? 

Dass Léo Dubois Galatasaray verlassen würde, war bereits erwartet worden, dass es aber auf diese Weise geschehen würde, zumindest nicht von jedem. Der Grund hierfür mag das Schließen der Transferfenster in mehreren europäischen Topligen sein. So wird gemutmaßt, dass es den Franzosen zurück in dessen Heimat zieht, dort ist das Transferfenster allerdings seit dem 30. August geschlossen. Das bedeutet, dass ab sofort nur noch vereinslose Spieler verpflichtet werden dürfen.

Um dem 29-Jährigen dies zu ermöglichen, hat sich die Galatasaray-Führung mit dem Defensivakteur offenbar auf eine Vertragsauflösung geeinigt. Dass dabei eine Abfindung an den Spieler geflossen ist, wie es normalerweise bei Vertragsauflösungen der Fall ist, ist hier nicht anzunehmen.