Es geht auch um die Mallorca-Finca: Im Erbstreit bei Drogerie ...

13 Tage vor

Wie groß ist der Graben zwischen dem Drogerie-Giganten Erwin Müller und seinen drei Adoptivkindern? Unter anderem um diese Frage geht es ab Montag (6.5.) vor dem Landgericht Ulm. Dann beginnt der Prozess gegen den 92-jährigen Müller und seine Frau Anita. Gegenstand der Verhandlungen ist eine familieninterne Erbklage, die allerdings viel Aufmerksamkeit erregt. Laut der Zeitung "Böblinger Bote" sind allein 20 Sitzplätze im Verhandlungssaal für Journalisten reserviert.

Erwin Müller Drogerie - Figure 1
Foto Mallorca Zeitung
Worum geht es?

Seinen Anfang nahm die Geschichte im Jahr 2015, als Erwin Müller drei enge Freunde adoptierte. Kennengelernt hatte der Unternehmer das Paar und den Bruder des Mannes bei der Jagd bereits im Jahr 2006. Müller hatte sich mit seinem Sohn Reinhard überworfen und setzte nun einen Vertrag zur Adoption der drei Freunde auf.

Bei dieser Gelegenheit mussten die Jagdfreunde eine Verzichtserklärung für ihren Pflichtteil des Erbes unterschreiben, sollen dafür jedoch eine üppige Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen haben. Laut Informationen der "Bild"-Zeitung soll es sich dabei um die Finca des Ehepaars Müller im Nordosten von Mallorca sowie um ein noch zu erbauendes Resort mit vermietbaren Chalets in Verwall in Österreich gehandelt haben.

Erwin Müller gehört auf Mallorca auch der Golfplatz Canyamel Golf. Seine Drogeriekette ist mit 14 Filialen auf Mallorca vertreten.

Vertrag sei "formnichtig und sittenwidrig"

Allerdings kam es wischen den Müllers und den Adoptivkindern ebenfalls zum Zerwürfnis. Das Ehepaar soll die Versprechungen nicht eingehalten haben, und anlässlich des 90. Geburtstags von Erwin Müller wurden die drei Adoptivkinder 2022 auch nicht am Ehrentisch der Müllers platziert."Meine Mandanten fühlten sich aus der Familie gedrängt", erklärte der Anwalt Maximilian Ott der "Bild". Sie seien ausgenutzt worden, um Druck auf Reinhard Müller, den leiblichen Sohn, auszuüben.

Das Trio verklagt Müller nun vor dem Landgericht Ulm auf "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages". Ihre formale Begründung: Wegen einer angeblich unvollständigen Beurkundung sei der Vertrag formnichtig und sittenwidrig, auch habe es Pflichtverletzungen beim Vertragabschluss gegeben. Laut Schätzungen des "Manager Magazins" könnte die Pflichtteil-Ansprüche 500 Millionen Euro betragen.

"Große menschliche Enttäuschung"

Und die Müllers? Für Erwin Müller ist das Ganze eine "große menschliche Enttäuschung", wie der Unternehmer vor einiger Zeit vom "Manager Magazin" zitiert wurde. "Die Adoptivkinder hatten stets versichert, keine materiellen Interessen zu verfolgen", erklärte Müller damals. Einer der Adoptivsöhne sagte damals der "Bild", sie seien an "einer gütlichen Einigung interessiert" und wollten lediglich, "dass Versprechungen eingehalten" werden.

Ob dem wirklich so ist, wird sich herausstellen, denn vor der mündlichen Verhandlung am Montag steht noch eine Güteverhandlung. Da könnten sich beide Parteien noch friedlich einigen. /jk

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