Erneut Erdbeben in der Türkei: Was Reisende wissen müssen

11 Aug 2023
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Stand: 11.08.2023, 15:00 Uhr

Von: Franziska Kaindl

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In der türkischen Provinz Malatya ist es zu einem Erdbeben der Stärke 5,2 gekommen. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Region betroffen ist. Was sollten Reisende beachten?

Erdbeben Türkei - Figure 1
Foto Merkur Online

Mindestens 23 Menschen sind bei einem Erdbeben in der Südtürkei verletzt worden, wie es laut einem Tweet des Gesundheitsministers Fahrettin Koca am Donnerstagabend (10. August) hieß. Das Epizentrum befand sich in der Gemeinde Yesilyourt in der Provinz Malatya – diese war bereits bei den verheerenden Erdbeben im Februar in der Türkei und Syrien betroffen. 2.300 Menschen aus der Region sind damals ums Leben gekommen. Die Stärke des neuerlichen Erdbebens lag laut der Erdbebenwarte Kandilli bei 5,2.

Ist eine touristische Region von den Erdbeben betroffen?

Bei der Provinz Malatya handelt es sich nicht um eine typische Urlaubsregion. Die meisten Pauschalreisenden zieht es eher nach Istanbul oder an die Türkische Riviera – zum Beispiel Bodrum, Side und Antalya oder Alanya. Malatya befindet sich jedoch im Landesinneren und ist weit von der Küste entfernt.

Noch sechs Monate nach den Erdbeben in der Türkei muss der Schutt aus den betroffenen Gebieten entfernt werden (s. Bild). Nun ist es in der Provinz Malatya erneut zu Erschütterungen gekommen. © Bradley Secker/dpaDarf eine Reise aufgrund von Erdbeben kostenlos storniert werden?

Eine kostenlose Stornierung eines Pauschalurlaubs ist laut Verbraucherzentrale nur dann möglich, wenn „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, welche die Reise erheblich beeinträchtigen. Zu diesen zählen unter anderem auch Naturkatastrophen wie Erdbeben. Dann hat der Reiseveranstalter den Reisepreis spätestens innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Dafür muss aber auch die Lage direkt vor Ort betrachtet werden – es reicht nicht, wenn der Urlauber allein aus persönlicher Einschätzung oder Angst die Reise nicht mehr antreten möchte. Außerdem müssen die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände während der Reisezeit vorliegen. Es ist nicht möglich, kostenlos zu stornieren, wenn der Urlaubszeitpunkt Monate in der Zukunft liegt – bis dahin könnten Schäden von Naturkatastrophen wieder beseitigt sein.

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Stornieren wegen Erdbeben: Erhalten Individualreisende ihr Geld zurück?

Wer Flug und Unterkunft separat gebucht hat, braucht nur dann nichts zu zahlen, wenn die Reiseleistung nicht erbracht werden kann – zumindest nach deutschem Recht, wie die Verbraucherzentrale informiert. Ein Beispiel wäre, wenn das Gebiet, in dem sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Sollte dem aber nicht so sein und wäre ein Aufenthalt ohne Gesundheitsgefahr möglich, so sind Individualreisende von der Kulanz des Anbieters angewiesen. Womöglich müssen Sie ein Stornoentgelt zahlen, wenn Sie dennoch von der Reise zurücktreten. Wurde die Unterkunft direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht, so gelten die Rechte des Landes, in dem sich diese befindet.

Um Geld für den Flug zurückzuerhalten, muss dieser ebenfalls von der Airline aus annulliert werden. Dann können Reisende entweder verlangen, dass ihnen der Flugpreis erstattet wird oder sie wählen einen Ersatzflug zum nächstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt. Ein Recht auf Entschädigung liegt bei einem außergewöhnlichen Umstand jedoch nicht vor, wie das Fluggastrechteportal Flightright informiert.

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