Energiepauschale von 200 Euro für Studenten: Wann erfolgt die ...

Energiepauschale Studenten
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Erstellt: 17.03.2023, 07:32 Uhr

Von: Hannah Decke

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Studenten können endlich die Energiepauschale beantragen. Ist das aufwendige Prozedere durchgestanden, bleibt die Frage: Wann erfolgt die Auszahlung der 200 Euro?

Hamm - Was lange währt, wird endlich gut. Oder? Viele Studenten und Azubis in Deutschland würden das Sprichwort wohl eher nicht auf die Energiepauschale, die die Bundesregierung zunächst für Dezember 2022 angekündigt hatte, anwenden wollen. Zwar können die 200 Euro pro Student mittlerweile beantragt werden, das Prozedere im Vorhinein ist aber ziemlich aufwendig. „Endlich gut“ ist hier wohl Ansichtssache – auch mit Blick auf die IT-Probleme zum Start der Beantragung.

Wenn der Antrag dann endlich eingereicht wurde, stellt sich für die mehr als drei Millionen Studenten und Azubis im Land noch eine Frage: Wann erfolgt die Auszahlung der Energiepauschale?

Energiepauschale für Studenten: Wann erfolgt die Auszahlung der 200 Euro?

Um die 200 Euro Energiepauschale zu beantragen, brauchen Studenten und Auszubildende zunächst eine BundID. Die Erstellung eines Kontos ist bei dem ganzen Prozedere am zeitaufwendigsten. Die 2019 eingeführte BundID ist ein Nutzerkonto des Bundes für Amtsgeschäfte. Es dient dazu, deutsche Staatsbürger eindeutig zu identifizieren.

Seit dem 15. März ist dann auch die Antragsstellung für die Energiepauschale über ein Portal möglich. Berechtigte erhalten von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode, welcher als persönlicher Schlüssel zum eigenen Antrag dient. Dann muss via BundID die eigene Identität nachgewiesen und ein Onlineformular ausgefüllt werden. Und dann heißt es: warten.

Auszahlung der Energiepauschale an Studenten soll „schnellstmöglich“ erfolgen

„Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto“, heißt es auf dem Onlineportal. „Die Auszahlung wird schnellstmöglich erfolgen“, sagt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dies wird wohl abhängig davon sein, wie schnell der Antrag nach Abschluss des Verfahrens geprüft wird. Wann das Geld also auf dem Konto der Studenten und Azubis landet, ist noch offen.

Anspruch auf die einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 Euro haben:

StudentenSchüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetztSchüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelnSchüler in vergleichbaren BildungsgängenEnergiepauschale für Studenten: Warum es so lange dauerte

Die Energiepauschale für Studenten und Azubis ist Teil des Energieentlastungspakets der Bundesregierung. Ursprünglich sollten die 200 Euro zeitgleich mit der Einmalzahlung für Rentner überwiesen werden, nämlich im Dezember 2022.

Die Bundesregierung begründet die Verzögerung damit, dass etwa Bankverbindungen für eine unmittelbare Auszahlung bei Studenten und Azubis nicht einfach so vorliegen würden, wie es etwa bei Rentnern sei, die regelmäßig Zahlungen erhalten. Daher sei eine Beantragung der Berechtigten notwendig – und dafür habe man erst einmal ein Prozedere entwickeln müssen.

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