Jetzt kommt der e-Impfpass flächendeckend – Kritiker warnen vor ...
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Mit 30. September 2024 wird in Österreich der elektronische Impfpass („e-Impfpass“) flächendeckend eingeführt. Eine Abmeldungsmöglichkeit ist dabei nicht vorgesehen. Das Projekt wird vom Gesundheitsministerium als „Erleichterung für Patienten“ verkauft, während Datenschützer und Kritiker vor erheblichen Risiken für die Sicherheit sensibler medizinischer Daten warnen.
Redaktion 27. September 2024 13:40
Am Montag, 30. September wird flächendeckend der elektronische Impfpass eingeführt. Eine Abmeldung ist nicht möglich.GETTYIMAGES/Getty
Ab Montag werden Impfungen gegen Corona, Affenpocken, Grippe und HPV verpflichtend im e-Impfpass eingetragen. Mittelfristig könnte der Gesundheitsminister auf diese Daten zugreifen – im Ernstfall auch Behörden und letztlich die WHO und andere internationale Organisationen. So befürchten Kritiker, dass im Zuge dieser neuen digitalen Infrastruktur der Überwachung aller Bürger Tür und Tor geöffnet wird.
Das Gesundheitsministerium von Johannes Rauch (Grüne) sieht im neuen System hingegen „nur Vorteile“. Man könne so „besser und schneller reagieren“, wenn Krankheiten ausbrechen, heißt es von offizieller Seite. Beschwichtigt wird außerdem, dass angeblich nur Patienten und ihre behandelnden Ärzte auf die Daten Zugriff hätten. Lediglich in Krisenfällen gäbe es eine Ausnahme, die es Behörden ermöglicht, „die Bürger leichter zu informieren“.
Der Datenschützer Georg Markus Kainz kritisiert die Einführung scharf. In einem aktuellen Beitrag äußerte er seine Bedenken: „Das Problem bei allen Daten, wenn sie unverschlüsselt irgendwo stehen – es braucht nur eine Verordnung, und schon kann ich diese Daten einer anderen Stelle zugänglich machen.“ Die Begehrlichkeiten für eine Ausweitung der Nutzung solcher Daten seien groß. Kainz befürchtet auch, dass umstrittene Maßnahmen wie ein „Lockdown für Ungeimpfte“ durch den neuen e-Impfpass deutlich leichter umsetzbar wären.
Die rechtliche Basis für die Einführung des e-Impfpasses wurde bereits mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen. Diese regelt die elektronische Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten und schuf die rechtlichen Grundlagen für den neuen digitalen Impfpass. Im Gesetz ist explizit keine Möglichkeit zur Abmeldung vorgesehen, da eine vollständige Dokumentation im „öffentlichen Interesse“ liege.
Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht eine vollständige und standardisierte Dokumentation aller Impfungen, die für Bürger über das ELGA-Portal einsehbar sind. Künftig soll der Papier-Impfpass komplett ersetzt werden.
Kritik vonseiten der Politik an dem neuen e-Impfpass kommt bislang nur von der FPÖ. „Wir Freiheitlichen haben als einzige Parlamentspartei gegen alle gesetzlichen Grundlagen in Zusammenhang mit dem E-Impfpass gestimmt haben – wie schon Jahre zuvor gegen ELGA“, erklärt FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.
Schnedlitz sieht im E-Impfpass ein Einfallstor für internationale Pharmalobbyisten und Politiker wie Ursula von der Leyen, die auf Kosten der Bevölkerung ihre gesundheitspolitische Agenda durchsetzen wollen: „Vier Impfungen – COVID-19, Grippe, HPV und Mpox – müssen verpflichtend eingetragen werden. Das zeigt, dass hier nicht medizinische Notwendigkeiten im Vordergrund stehen, sondern eine Gesundheitsideologie.“ Er warnte, dass diese verpflichtenden Einträge genutzt werden könnten, um ein neues „Apartheid-System“ für Ungeimpfte zu etablieren.