Trump verliert Revision – und 83 Millionen Dollar

27 Jan 2024
StartseitePolitik

Stand: 27.01.2024, 16:56 Uhr

Von: Nail Akkoyun, Stefan Krieger, Christoph Elzer

Kommentare

E. Jean Carroll - Figure 1
Foto Frankfurter Rundschau

Donald Trump muss US-Autorin E. Jean Carroll insgesamt 83 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen. Das könnte den Ex-US-Präsidenten ruinieren.

Update vom 27. Januar, 15.05 Uhr: Nikki Haley nutzt das Urteil für ihren Wahlkampf als republikanische Präsidentschaftskandidatin: „Donald Trump will der mutmaßliche republikanische Kandidat sein und wir reden über 83 Millionen Dollar Schadenersatz“, schrieb Haley bei der Online-Plattform X, vormals Twitter. „Amerika kann es besser als Donald Trump und Joe Biden.“

Update vom 27. Januar, 14.00 Uhr: Nicht nur Trump selbst, auch Anhänger des ehemaligen Präsidenten und seiner „Make America Great Again“-Bewegung (MAGA) brachten in den sozialen Medien ihre Empörung über das Urteil im Trump-Prozess gegen Carroll in New York zum Ausdruck.

„Präsident Trump wurde ein fairer Prozess in New York verweigert, wo Richter jetzt politische Aktivisten sind, anstatt Gerechtigkeit zu üben!“ schrieb die Abgeordnete Marjorie Taylor Greene, eine Republikanerin aus Georgia und glühende Verbündete Trumps, nach dem Urteilsspruch auf X (ehemals Twitter).

Update vom 27. Januar, 10.50 Uhr: E. Jean Carroll feierte unterdessen das Urteil gegen Donald Trump als einen „großen Sieg für jede Frau, die aufsteht, wenn sie niedergestoßen wurde, und eine große Niederlage für jeden Tyrannen, der versucht hat, eine Frau am Boden zu halten“.

In einem ersten Prozess war Trump im vergangenen Jahr wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung der Journalistin zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden. Carroll hatte Trump aber zweimal verklagt, weswegen es auch zwei Prozesse gab.

In dieser Gerichtssaal-Skizze zeigt die Anwältin Alina Habba auf ihren Mandanten, den ehemaligen Präsidenten Donald Trump, während sie vor den Geschworenen ihr Schlussplädoyer hält. © Elizabeth Williams/dpa

Die heute 80-Jährige wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“.

Trump-Prozess gegen Carroll in New York: Ex-Präsident spricht von „Hexenjagd“

Update vom 27. Januar, 9.00 Uhr: Das Urteil gegen Donald Trump wurde von Gegnern des ehemaligen Präsidenten gefeiert, von Rechtsexperten analysiert und vom voraussichtlichen republikanischen Kandidaten für das Weiße Haus 2024 und seinen treuen Anhängern scharf kritisiert.

Trump bezeichnete das Urteil als „absolut lächerlich“ und behauptete, es sei Teil einer von Joe Biden gesteuerten „Hexenjagd“ gegen „mich und die Republikanische Partei“ – auch wenn es sich in der Sache um eine Privatklage gegen Trump handelt.

Von seinem Flugzeug aus und während Carrolls Anwälte noch sprachen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social: „Absolut lächerlich! Ich stimme mit beiden Urteilen überhaupt nicht überein und werde gegen diese ganze von Biden gesteuerte Hexenjagd auf mich und die Republikanische Partei Berufung einlegen. Unser Rechtssystem ist außer Kontrolle geraten und wird als politische Waffe eingesetzt. Sie haben uns alle Rechte des ersten Verfassungszusatzes genommen. DAS IST NICHT AMERIKA!“

Trump-Prozess in New York: „Ein großer Sieg für jede Frau“

Update vom 27. Januar, 5.15 Uhr: Die mit sieben Männern und zwei Frauen besetzte Geschworenenjury an einem Gericht in New York brauchte rund zwei Stunden, um zu ihrer Entscheidung zu kommen:. Donald Trump habe mit seinen Kommentaren über Carroll „böswillig“ gehandelt, hieß es in dem Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Die Anwälte von Carroll hatten argumentiert, dass Trump nur mit einer hohen Summe davon abgehalten werden könne, die Autorin weiter verbal zu attackieren. „Das ist ein großer Sieg für jede Frau, die aufsteht, wenn sie niedergestoßen wird, und eine große Niederlage für jeden Tyrannen, der versucht hat, eine Frau kleinzuhalten“, sagte Carroll nach Verkündung der Entscheidung. Trump bezeichnete das Urteil auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social als „absolut lächerlich“. Seine Anwältin Alina Habba kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Trump-Prozess in New York: Ex-Präsident stört die Verhandlung

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss. Die 83,3 Millionen Dollar setzen sich zusammen aus 7,3 Millionen Schadenersatz, 11 Millionen Dollar Schadenersatz für ein Programm, um den Ruf der Autorin zu reparieren und 65 Millionen Dollar sogenannten Strafschadenersatz, der den Verurteilten bestrafen und ihn in Zukunft von dem Verhalten abhalten soll.

Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten, zu dem er gar nicht gekommen war – mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte. Während der Abschlussplädoyers am Freitag hatte Trump dann sogar überraschend vorübergehend den Saal verlassen, ohne den Richter vorher um Erlaubnis zu fragen. Auch Trumps Anwältin Habba war immer wieder mit Richter Kaplan aneinandergeraten.

Trump muss Entschädigung zahlen: 83,3 Millionen Dollar

Erstmeldung: New York – Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden. Das entschied am Freitag eine Geschworenenjury, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Geklagt hatte erneut die US-Autorin E. Jean Carroll.

Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches.

Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.

Wie 83 Millionen den Milliardär Trump zu Fall bringen können

Das Forbes-Magazin schätzt Trumps Vermögen auf 2,6 Milliarden US-Dollar – und dennoch könnte ihn das Schmerzensgeld in Höhe von „nur“ 83 Millionen Dollar ruinieren. Das liegt daran, dass der allergrößte Teil von Trumps Vermögen aus Immobilien besteht. Tatsächlich liquide Mittel besitzt der ehemalige Präsident offenbar nur in sehr überschaubarem Umfang. Die Situation wird für Trump durch zwei weitere juristische Faktoren noch verschärft.

Da wäre zunächst die New Yorker Staatsanwaltschaft, die Trumps Immobilien für deutlich zu hoch bewertet hält. Trump soll dadurch unter anderem an bessere Kreditkonditionen bei Banken gekommen sein. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hat Trump daher in einem anderen Verfahren wegen Betruges angeklagt. Im Rahmen dieses noch laufenden Verfahrens wurden alle fraglichen Immobilien in New York durch die Staatsanwaltschaft eingefroren. Trump könnte sie also nicht veräußern, um an die 83 Millionen zu kommen, die er nun E. Jean Carroll zahlen muss.

Unser Justizsystem ist außer Kontrolle geraten und wird als politische Waffe verwendet. […] DAS IST NICHT AMERIKA!

Gegen dieses Verleumdungsurteil will Trump in Revision gehen, wie er unmittelbar nach Urteilsverkündung auf seinem eigenen Social Network Truth Social ankündigte: „Absolut lächerlich! Ich widerspreche beiden Urteilen vehement und werde Einspruch gegen diese gesamte von Biden gegen mich und die Republikanische Partei geführte Hexenjagd einlegen.” Doch genau das könnte für Trump extrem schwierig werden, denn im Bundesstaat New York muss für das Einreichen einer Berufung die geforderte Schadensersatzsumme auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Trump kann also nur in Berufung gehen, wenn er die 83 Millionen liquide hat – und das stellt für ihn bekanntlich ein Problem dar.

Das Urteil im Verleumdungsprozess gegen Jean Carroll könnte für Trump daher noch viel weitreichendere Konsequenzen haben, als es auf den ersten Blick vermuten lässt.

Trump will bei Präsidentschaftswahlen kandidieren

Der 77-Jährige Trump gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung. (chel/dpa/AFP)

Auch interessant
Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche