Eine Frau klagte, weil man ihr wegen des hohen Altersunterschieds zu ihrem Ehemann nur eine geringere Witwenpension auszahlt. Das sei aber in Ordnung, urteilt der Oberste Gerichtshof.
Sie war 28 und er 60 Jahre alt, als das Paar den Bund fürs Leben schloss. Kurz vor der 1995 erfolgten Heirat hatte der Mann seine Arbeit in einer Bank beendet. Er bezog eine Betriebspension und es sollte ihm einige Zeit im Ruhe- und Ehestand gegönnt sein, bevor er 2018 verschied.
Die Frau aber ärgerte sich nun, dass sie weniger Witwenpension bekommt, weil ihr Ehemann nicht mehr der Jüngste war. Denn laut dem Bankenkollektivvertrag gibt es Abzüge, wenn der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern hoch war. Die Witwe klagte nun den einstigen Arbeitgeber ihres Mannes auf die volle Witwenpension, weil sie durch die Heirat eines älteren Mannes diskriminiert worden sei.