Elisabeth Baume-Schneider zahlt 13'860 Fr. für Corona-Impfschaden

29 Sep 2024
Corona

Publiziert29. September 2024, 04:03

Entschädigung bewilligtBund zahlt 13'860 Franken für Corona-Impfschaden

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat die erste Entschädigungszahlung wegen eines Corona-Impfschadens bewilligt.

Darum gehts

Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen rief der Bundesrat 2021 zur grössten Impfaktion der Schweizer Geschichte auf.

Nun hat der Bund die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Impfschäden bewilligt.

Er bezahlt 13'860 Franken an eine betroffene Person.

2021 rief der Bundesrat alle Menschen in der Schweiz zu einer Corona-Impfung auf - es kam zur grössten Impfaktion der Schweizer Geschichte. Dank der Impfungen bekam die Welt die Pandemie in den Griff. Es kam aber auch zu Impfschäden.

Nun hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden bewilligt, wie der «SonntagsBlick» (Bezahlartikel) berichtet. «Bisher wurde ein Gesuch gutgeheissen. Der betroffenen Person wurde eine Genugtuung in der Höhe von 12'500 Franken und die beantragte Entschädigung in Höhe von 1360 Franken gewährt», bestätigt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf Anfrage der Zeitung.

Noch 50 Gesuche hängig

Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld. Beim EDI sind bislang 320 Gesuche eingegangen. Laut «SonntagsZeitung» prüft das EDI die formellen Aspekte, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die medizinischen Details. Aktuell seien 50 Gesuche hängig, wovon 30 detailliert geprüft würden.

Das EDA betont in der Zeitung, dass nicht jeder, der einen Impfschaden nachweisen könne, automatisch Geld erhalte. Um Erfolg zu haben, müsse ein «Kausalzusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung» bestehen, wie das EDI gegenüber der Zeitung betont.

Gemäss EDI sei es «unmöglich» vorauszusehen, wieviele weitere Gesuche noch eingereicht werden.

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(chk)

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