Lange Haft droht - Anklage gegen Ex-WK-Präsident Christoph Walser

4 Stunden vor

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen den ehemaligen WK-Präsidenten Christoph Walser erhoben. Walser werden neben Abgabehinterziehung auch Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage zur Last gelegt. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Einkünfte nicht offengelegt
Konkret wird Walser vorgeworfen, für sein Unternehmen, das zunächst als Einzelunternehmen und später als GmbH geführt wurde, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer hinterzogen zu haben. Er soll einerseits „betriebliche Aufwände vorgetäuscht und andererseits Einkünfte nicht offengelegt“ haben, so Staatsanwalt Hansjörg Mayr in einer Aussendung.

Außerdem soll er Löhne schwarz ausgezahlt und damit Lohnabgaben nicht abgeführt haben. „Nach den Ermittlungen ist von hinterzogenen Steuern und Abgaben über 1,1 Millionen Euro auszugehen“, heißt es weiter.

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Unter anderem hat der Angeklagte große Barbehebungen damit gerechtfertigt, dass er Frachtaufträge zum Teil an einen Subunternehmer weitergegeben und diesen in bar bezahlt habe.

Mehrere Wege der Täuschung
Laut Staatsanwaltschaft habe Walser nach ersten Erkenntnissen betriebliche Aufwände auf verschiedene Weise vorgetäuscht. „Unter anderem hat der Angeklagte große Barbehebungen damit gerechtfertigt, dass er Frachtaufträge zum Teil an einen Subunternehmer weitergegeben und diesen in bar bezahlt habe.“ Im Betriebsprüfungsverfahren habe er wahrheitswidrige Dokumente vorgelegt, die diese Aufwände hätten bestätigen sollen. Dies werde ihm nun als Vergehen der Beweismittelfälschung angelastet.

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Wegen dieser Behauptungen ist der Angeklagte nun auch wegen Verleumdung und wegen falscher Beweisaussage angeklagt.

Staatsanwalt Hansjörg Mayr

Noch im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe Walser behauptet, nicht er, sondern seine Disponenten und ein Fahrer wären für diese Unregelmäßigkeit verantwortlich. Er selbst hätte davon nichts gewusst. „Wegen dieser Behauptungen ist der Angeklagte nun auch wegen Verleumdung und wegen falscher Beweisaussage angeklagt“, schildert Mayr. Zudem seien Rechnungen teilweise nicht in der Buchhaltung erfasst und Rechnungsbeträge direkt auf ein privates Konto des Angeklagten bezahlt worden.

Laut seinem Anwalt Heiss zeigte sich der Mandant bereits im Vorverfahren zur Steuer- und Abgabenhinterziehung geständig. Die übrigen Anklagepunkte und einen etwaigen Einspruch dagegen wollte der bekannte Innsbrucker Verteidiger, so die APA, erst prüfen: „Ich werde mir erst anschauen, ob die Vorwürfe rechtlich haltbar sind oder nicht.“

Lange Freiheitsstrafe droht
Nun droht Walser eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat zudem beantragt, über die Transport GmbH eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. „Gegen die Anklage kann noch binnen 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht wurde daher noch nicht anberaumt“, heißt es abschließend.

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