Ex-WK-Präsident angeklagt: Christoph Walser schweren Vorwürfen ...
Redaktion
Michael Kendlbacher
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Der ehemalige WK-Präsident Christoph Walser sieht sich schweren Vorwürfen und einer möglichen Haftstrafe gegenüber, nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Montag Anklage erhoben hat. Ob er Einspruch gegen die Vorwürfe erhebt, ist nicht bekannt.
TIROL. Am 10. November 2023 gab es eine unerwartete Wendung: Wirtschaftskammerpräsident und Bürgermeister Christoph Walser erklärte überraschend seinen Rücktritt von allen Ämtern. Als Grund nannte er damals persönliche Gründe. Mehr dazu lesen Sie hier.
Schwere VorwürfeDie Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen Christoph Walser, den ehemaligen Präsidenten der Tiroler Wirtschaftskammer, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Zusammenhang seines Transportunternehmens Abgaben hinterzogen, Verleumdung begangen sowie Beweismittel gefälscht und falsche Aussagen gemacht zu haben. Walser sieht sich damit einer möglichen Haftstrafe gegenüber konfrontiert – für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Walser wird konkret vorgeworfen, für sein Unternehmen, das zunächst als Einzelunternehmen und später als GmbH geführt wurde, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft erklärt, er habe betriebliche Aufwände vorgetäuscht und Einkünfte nicht offengelegt. Bis zum Redaktionsschluss war Walser für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Für Christoph Walser gilt die Unschuldsvermutung.
Hartes Strafmaß"Der Beschuldigte soll große Barbehebungen damit gerechtfertigt haben, dass er Frachtaufträge teilweise an einen Subunternehmer weitergegeben und diese Bar bezahlt habe. Im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens legte der Angeklagte jedoch falsche Dokumente vor, die diese Ausgaben bestätigen sollten", wird von der Staatsanwaltschaft informiert, die ihm daher Beweismittelfälschung vorwirft. Die Staatsanwaltschaft hat in einer Aussendung vom Montag mitgeteilt, dass für die Abgabenhinterziehung eine Geldstrafe von bis zu dem Zweifachen des hinterzogenen Betrags droht. Bei einer Verurteilung wegen Verleumdung und der weiteren angeklagten Vergehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft beantragt, über die Transport GmbH des Angeklagten eine Verbandsgeldbuße zu verhängen.
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