Bombendrohungen: auch ohne Explosion drohen hohe Strafen

18 Stunden vor
Bombendrohung Linz

LINZ. Seit vergangener Woche gehen fast täglich Bombendrohungen in Linz und weiteren österreichischen Hauptstädten ein – welche Motive dahinterstecken könnten und warum die Berichterstattung darüber eine Gratwanderung ist.

Den Start machte eine Drohmail am Montag, 30. September gegen den Haupt- und den Ostbahnhof in Graz, am Dienstag derselben Woche folgte Linz und im weiteren Verlauf Salzburg, St. Pölten, Klagenfurt, Bregenz, Eisenstadt.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Auch gegen Linzer Schulen gab es heuer eine Serie an Bombendrohungen, im Mai war das Akademische Gymnasium betroffen, im September die Sonderschule an der Teistlergutstraße und vergangene Woche die Otto Glöckel Schule. Am heutigen Dienstag ging gegen 10 Uhr eine Drohung gegen das Ramsauer Gymnasium ein. Die Polizei gibt aus ermittlungstaktischen Gründen nur spärlich Informationen heraus, gab aber bekannt, dass sich im Fall der Drohungen gegen die Bahnhöfe die Mails inhaltlich ähneln und deshalb von einem Zusammenhang bzw. ein und demselben Täter ausgegangen wird. Wie die Staatsanwaltschaft Graz Tips bestätigte, wird derzeit konkret geprüft, ob die Drohungen gegen die Bahnhöfe in Graz und Linz sowie jene gegen die Otto Glöckel Schule zusammenhängen. 

Studie zu Bombendrohungen zwischen 2008 bis 2010

Zu Bombendrohungen in Österreich existiert eine vom Innenministerium beauftragte Analyse solcher Vorfälle in der Zeit von 2008 bis 2010 (Kreissl, Reinhard/Gruber, Klaus 2012. „Phänomenologie der Bombendrohungen“). Dazu wurden Fragebögen an 34 verschiedene Polizeibehörden und Polizeidienststellen in Österreich verschickt, bei denen einer oder mehrere Fälle von Bombendrohungen bearbeitet wurden.

Täter zumeist männlich, Schulen sind häufige Ziele

62 Fälle wurden ausgewertet, bei keinem einzigen war tatsächlich Sprengstoff verwendet worden. Die Polizei muss dennoch jedes Mal handeln, selbst bei geringer Wahrscheinlichkeit kann man das Risiko einer Explosion nicht eingehen. Laut dieser Analyse sind Bombendrohungen dadurch für eine Gruppe von Akteuren interessant, „deren Ziel es ist, ohne eigenes Risiko nachhaltige Wirkungen zu erzielen“. Dabei handelt es sich zumeist um männliche Täter (70 Prozent), als Hauptmotiv wurden aggressive Motive und Beziehungstaten identifiziert. Allerdings: in rund der Hälfte der Fälle konnte keine Rückschlüsse auf das Motiv gezogen werden, häufig gaben die Beamten auch „keine oder mehrere Motive“ in den Fragebögen an.

Was sich mit den Vorfällen dieses Jahr in Österreich deckt, ist die Auswertung der Ziele, gegen die sich Bombendrohungen richten. Diese waren zum überwiegenden Teil Schulen (25,8 Prozent), zu 29 Prozent waren öffentliche Plätze und Gebäude sowie Firmenobjekte betroffen. Die Aufklärungsquote war gegenüber anderen Straftaten mit 40,3 Prozent sehr hoch.

Präventionsstrategie: Tätererfolg minimieren

Die Autoren kommen zum Schluss, dass „im Hinblick auf potentielle Opfer ein spezifischer, verhaltensorientierter Ansatz zur Verhütung von negativen Folgen in psychologischer, materieller und ideeller Hinsicht der erfolgversprechendste zu sein scheint“. Würde es gelingen, die Schäden von Bombendrohungen auf der Opferseite zu minimieren, so würde damit der „Erfolg“ des Täters reduziert. Damit würde eine Bombendrohung für potentielle Täter auch weniger attraktiv. Gerade die mittelbaren Folgen (Großaufgebot der Polizei, Angst in der Bevölkerung) von Bombendrohungen seien oft überhaupt das Ziel des Täters.

Das Problem der Trittbrettfahrer

Bekannt ist auch, dass es nach Bombendrohungen und einer verstärkten Berichterstattung darüber zu Nachahmern kommt. Die Medien müssen hier einen Spagat schaffen: einerseits gilt es, die Öffentlichkeit zuverlässig zu informieren, etwa über geltende Sperren und Sicherheitsmaßnahmen, andererseits müssen Anreize für potentielle weitere Taten vermieden werden. Deshalb kommuniziert auch die Polizei wiederholt klar und deutlich, dass es sich hierbei keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt: der Rahmen für gefährliche Drohung und Landzwang beträgt jeweils bis zu drei Jahre Haft, zudem müssen Täter die Einsatzkosten zahlen. Bei der Straftat des Landzwanges erhöht sich der mögliche Strafrahmen auf fünf Jahre, wenn eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens besteht.

Ermittelt wird laut den „Niederösterreichischen Nachrichten“ nun weitestgehend von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Verbindung mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).

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