Unwetter in Spanien: Aufräumarbeiten in Valencia und Barcelona
Unwetter in Spanien und kein Ende in Sicht: Nach der Flutkatastrophe in Valencia hat es Katalonien heftig getroffen. Im Flug-, Bahn- und Straßenverkehr gab es Einschränkungen. Was Reisende jetzt wissen müssen.
Flugverkehr am Airport von Barcelona normalisiert
Auswärtiges Amt rät von touristischen Reisen nach Valencia und Castellón ab
ADAC Fachleute: Wann ein Reiserücktritt möglich ist
Unwetter in Spanien: Die aktuelle LageAm Montag, 4. November, wurde die nordspanische Region Katalonien von heftigen Unwettern heimgesucht. Am Flughafen in Barcelona mussten etliche Flüge gestrichen oder umgeleitet werden. Inzwischen hat sich die Situation aber wieder weitgehend normalisiert. Verspätungen gibt es nur noch vereinzelt.
Wer jetzt einen Flug in die katalanische Metropole plant, sollte sich dennoch bei seiner Airline oder auf der Homepage des Airports nach seinem Flugstatus erkundigen. Reisende vor Ort sollten genügend Zeit für die Anfahrt zum Flughafen einplanen, da der Bus- und U-Bahn-Verkehr noch gestört sein kann.
Mehrere Straßen in der Region sind weiterhin wegen Erdrutschen oder Fahrbahnschäden gesperrt. Die Autobahn A27 zwischen Tarragona und Lerida, die nach einem Erdrutsch vorübergehend unterbrochen war, ist inzwischen aber wieder einspurig befahrbar. Auch im regionalen Bahnverkehr sind weiterhin Störungen möglich.
Aktuelle Infos zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperren findet man beim Spanischen Innenministerium. Die Informationen stehen nur in spanischer Sprache zur Verfügung, bieten aber eine interaktive Karte.
In den kommenden Tagen ist zudem eine deutliche Wetterbesserung in Sicht. Neue heftige Unwetter sind zumindest in Katalonien nicht mehr zu erwarten. Gefährdet sind allerdings die Balearen mit Mallorca, Menorca und Ibiza.
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Im Großraum Valencia, der letzte Woche teilweise von sintflutartigen Wassermassen verwüstet wurde, laufen die Aufräumarbeiten auf Hochtouren. Mehr als 200 Menschen kamen in der Flut ums Leben. Mehrere Ortschaften sind weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten. Etliche Brücken, Unterführungen und Straßenabschnitte wurden zerstört, sodass noch längere Zeit mit Straßensperren zu rechnen ist. Die Küstenautobahn A7 ist allerdings nicht betroffen und frei befahrbar.
Auswärtiges Amt rät von touristischen Reisen abAufgrund der Zerstörungen rät das Auswärtige Amt derzeit von nicht notwendigen touristischen Reisen in die Provinzen Valencia und Castellón ab. Was aber bedeutet das für Touristen, die jetzt in Spanien sind oder deren Urlaub unmittelbar bevorsteht?
Unwetter in Spanien: Diese Rechte haben ReisendePauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Naturkatastrophen können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise, also die Anreise oder Durchführung auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Überschwemmungen oder deren Folgen betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die zum Beispiel unmittelbar überflutet ist.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Gibt es irgendwo anders im Land Überschwemmungen und kann die Reise stattfinden, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten.
Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten und mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Zudem sollte man sich in regelmäßigen Abständen beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.
"Alarmstufe Rot" kein StornogrundWurde für eine Region, wie jetzt für Katalonien, die Alarmstufe "Rot" bzw. eine Unwetterwarnung ausgerufen, genügt das allein übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Es kommt weiterhin darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Reise auswirken. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird/ist. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen.
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann bei einer Hotelbuchung der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist.
Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Zu beachten ist, das in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem die gebuchte Unterkunft liegt. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.