Astrazeneca gesteht Schwere Nebenwirkung von Corona-Impfstoff ...

14 Tage vor

Prozess gegen Impfstoffhersteller

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AstraZeneca Corona-Impfstoff - Figure 1
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Eine Polizeibeamtin wird mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca geimpft.

Quelle: picture alliance/dpa

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Wie aus Gerichtsakten in London hervorgehen soll, hat der Impfstoffhersteller Astrazeneca schwere Nebenwirkungen eingestanden. Bereits zuvor hatte eine Frau in Deutschland von dem Hersteller Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert.

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Bamberg. Der Impfstoffhersteller Astrazeneca hat erklärt, dass sein Corona-Impfstoff Vaxzevria eine bisher nicht bekannte Nebenwirkungen haben kann. Wie die britische Tageszeitung „The Telegraph“ berichtet, habe das Unternehmen dies vor dem Londoner High Court eingeräumt. Dort muss sich das Unternehmen aufgrund einer Sammelklage verantworten.

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In sehr seltenen Fällen könne der Impfstoff demnach TTS verursachen, zitiert die Zeitung aus dem Gerichtsdokument. TTS steht für Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom. Dieses führt zur Bildung von Blutgerinnseln an seltenen Stellen wie den Gehirn- oder Bauchgefäßen und zu einer verminderten Blutplättchenzahl.

Laut Paul-Ehrlich-Institut ist TTS aber eine bekannte mögliche Komplikation nach der Impfung mit Sars-CoV-2-Impfstoffen. Andere Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind laut Paul-Ehrlich-Institut vor allem „vorübergehende Lokalreaktionen und Allgemeinreaktionen“ wie Müdigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder auch Schüttelfrost. Sie seien jedoch harmlos und nicht mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen verbunden.

AstraZeneca Corona-Impfstoff - Figure 2
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Frau klagte in Deutschland

Bereits zuvor hatte eine Frau in Deutschland einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs Vaxzevria, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

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Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“. Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19.02.2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der Senat nicht zu.

Darmvenenthrombose nach Impfung?

Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Im Zuge des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.

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Das Eingeständnis von Astrazeneca könnte laut „Telegraph“dazu führen, dass neben den Sammelklagen in Großbritannien auch viele Einzelkläger ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen können. In London sollen aktuell 51 Fälle verhandelt werden. Dabei es geht um Zahlungen in Höhe von 100 Millionen Pfund.

RND/lau/dpa

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