Reform bei Bildungskarenz: Frau aus Niederösterreich muss 20.000 ...
NIEDERÖSTERREICH. Eine Frau aus Niederösterreich muss 20.000 Euro an das Arbeitsmarktservice (AMS) zurückzahlen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden hat, dass sie unrechtmäßig Weiterbildungsgeld bezogen hat.
Die Niederösterreicherin gehört zu rund 80 Personen, vor allem Frauen, die während ihrer Bildungskarenz Kurse bei einem privaten Bildungsanbieter besuchten, deren Inhalte später als unzureichend beurteilt wurden. In vielen Fällen fordert das AMS nun das Geld zurück.
Kursinhalte wurden nachträglich nicht anerkanntDie betroffene Frau absolvierte einen Kurs, der ursprünglich vom AMS genehmigt wurde. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Kurs den geforderten Kriterien nicht entsprach. Ein wesentlicher Bestandteil der Bildungskarenz ist der sogenannte seminaristische Anteil von mindestens 25 Prozent, der bei Onlinekursen den Kontakt zu einer Lehrperson umfasst. In diesem Fall handelte es sich jedoch um ein Selbststudium ohne jeglichen direkten Austausch mit Lehrkräften. Das BVwG entschied, dass die Frau erkennen hätte müssen, dass sie keinen Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hatte.
Informationsmangel und Kritik am AMSViele Betroffene kritisieren, dass sie nicht ausreichend über die Anforderungen für die Bildungskarenz informiert wurden. Sie hatten sich auf die Genehmigung des AMS verlassen und wussten nicht, dass ihre Kurse nicht den Vorgaben entsprachen. Diese mangelnde Aufklärung durch das AMS verunsichert viele Teilnehmer.
Notwendigkeit einer ReformDas Urteil und die steigende Zahl an Rückforderungen werfen die Frage auf, ob das System der Bildungskarenz noch zeitgemäß ist. Angesichts der wachsenden Zahl an Anträgen und den damit verbundenen Kosten wird zunehmend eine Reform des Systems gefordert. Das AMS selbst sieht Handlungsbedarf und plädiert für eine Überarbeitung der Regeln, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden und das Instrument der Bildungskarenz effizienter zu gestalten.