Bildungskarenz: Frau muss 20.000 Euro an AMS zurückzahlen

4 Stunden vor
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Bildungskarenz

In einem von etwa 80 Fällen, bei denen das AMS Geld für die Bildungskarenz zurückverlangt, gibt es ein Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies die Beschwerde einer Betroffenen ab. Sie muss nun 20.000 Euro zurückzahlen. Dutzende Verfahren folgen.

Online seit gestern, 14.57 Uhr

Laut dem Gerichtsurteil hätte die betroffene Frau erkennen müssen, dass kein Anspruch auf das Geld besteht. Die Frau muss nun 20.000 Euro zurückzahlen. Sie ist eine von etwa 80 Personen – überwiegend sind es Frauen –, von denen das AMS das Bildungsgeld zurückfordert. Sie alle besuchten während ihrer Karenz Kurse beim selben privaten Bildungsinstitut.

Rund die Hälfte davon sind nun Beschwerdeführerinnen vor dem BVwG. Zunächst wurden die Kurse vom AMS genehmigt, dann aber rückwirkend aberkannt – mehr dazu in AMS fordert Geld für Bildungskarenz zurück (noe.ORF.at; 26.4.2024).

Betroffene hofft auf andere Entscheidung in ihrem Fall

Eine der Betroffenen ist auch die Krankenpflegerin Barbara Bozek, die eine Kinesiologie- und Mentaltrainingausbildung absolvierte. Von ihr will das AMS 13.000 Euro zurück. Über die erste Entscheidung zeigt sie sich im Interview mit ORF-Redakteur Jürgen Pettinger schockiert.

„Wir haben nichts Kriminelles gemacht. Wir haben einen Kurs bei einem Anbieter gebucht, der eine Bildungskarenz angeboten hat. Vom AMS ist das auch genehmigt worden – was hätten wir sonst noch machen sollen?“ Die Frau, die vom Gerichtsurteil betroffen ist, wollte sich zur Entscheidung nicht äußern.

Gericht: Frau hätte Tatsachen „wissentlich verschwiegen“

Laut Gericht hätte die Betroffene das AMS darüber informieren müssen, dass die zunächst genehmigten Kurse in der Realität nicht den Kriterien für Bildungskarenzen entsprochen haben, heißt es in dem Urteil. Die Frau habe dem AMS maßgebende Tatsachen „wissentlich verschwiegen“.

Sie hätte „jederzeit leicht erkennen können, dass ihr der Bezug des Weiterbildungsgeldes nicht gebührt“, heißt es weiter – aufgrund des „geringen Lernaufwandes, des Fehlens schulungstypischer Organisation und seminaristischer Anteile sowie aufgrund der gravierenden Divergenz zwischen ihren Angaben und der tatsächlichen Ausgestaltung des ‚Kurses‘“.

Lernunterlagen ohne Kurscharakter

Mindestens 25 Prozent der Bildungskarenz müssen in Online- oder Präsenzkursen stattfinden. Tatsächlich handelte es sich bei den betroffenen Kursen allesamt um Kurse, die zu Hause im Selbststudium absolviert wurden. Bozek aber kritisiert, dass sie von niemandem über die Vorgaben des AMS informiert worden sei. Sie habe nicht daran gedacht, Gesetzestexte oder gar Weisungen des Ministeriums an das AMS zu kontrollieren.

„Das AMS hat mich nicht darüber informiert, wie eine Bildungskarenz auszuschauen hat. Auch nicht über die 25 Prozent. Ich habe einfach gefragt, welches Kursinstitut passt. Sie haben mich aber nicht darüber informiert, wie der Inhalt auszuschauen hat.“ Bozek hofft deshalb weiterhin, vor Gericht Recht zu bekommen und die in ihrem Fall 13.000 Euro nicht zurückzahlen zu müssen.

AMS plädiert für Reform

Von AMS-Chef Johannes Kopf heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: „Die Diskussionen rund um die Bildungskarenz haben so wie dieses Urteil einmal mehr klar aufgezeigt, dass dieses arbeitsmarktpolitisch an sich wichtige Instrument von der nächsten Bundesregierung reformiert werden sollte.“ In den vergangenen Jahren seien die Antragszahlen explodiert: Allein im Vorjahr seien die Kosten für 20.000 Bildungskarenzen bei einer halben Milliarde Euro gelegen.

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