Alfons Schuhbeck bekommt Haft-Ausgang
Der renommierte TV-Koch Alfons Schuhbeck (74) erhielt im Oktober 2022 vom Landgericht München ein Urteil von drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis aufgrund von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Die Verbüßung seiner Haftstrafe begann Schuhbeck in der Justizvollzugsanstalt Landsberg, bevor er nach Rothenfeld in Andechs verlegt wurde. In dieser Einrichtung, so berichtet "bild.de", verzichtet man auf die typischen Sicherheitsmerkmale wie Wachtürme und Stacheldraht.
Nun der nächste Lichtblick für den Starkoch: Er darf endlich wieder das Gefängnis verlassen! Einmal im Monat soll Schuhbeck für einige Stunden die Gefängnismauern hinter sich lassen dürfen und seine Freunde und Familie besuchen. Und das ganz ohne Aufsicht.
Nach Informationen, die "Bild" vorliegen, wurde Alfons Schuhbeck ein sogenannter Regel-Ausgang erlaubt. Dieser soll dazu dienen, die sozialen Kontakte außerhalb der Haftanstalt nicht zu verlieren. Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz, Artikel 13, wird diese Regelung dann erteilt, "wenn nicht zu befürchten ist, dass die Gefangenen sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden".
Diese Lockerungen des offenen Vollzugs sind in einem drei-Stufen-Prinzip aufgebaut. Ziel ist es, den Häftling auf die Freiheit vorzubereiten. Ein Freigänger ist der Koch mit seiner Regelung bisher allerdings nicht. Schuhbeck steht auf der ersten Stufe dieses Verfahrens. Das bedeutet, dass er einmal im Monat, circa vier bis acht Stunden lang das Gefängnis verlassen kann.
Danach folgt der Hafturlaub mit zwei Übernachtungen außerhalb der JVA. Die Endstufe ist dann der Freigang, bei dem es dem Häftling erlaubt ist, acht Stunden am Tag das Gefängnis zu verlassen, um einer Arbeit nachzugehen. Bei guter Führung darf sich Schuhbeck also eventuell bald Freigänger nennen.